Hinweisgeberschutz
Zu einer Arbeitskultur der Offenheit, Transparenz und Einhaltung von Recht und Gesetz gehört es, dass Mitarbeitende offen auch über sensible Themen sprechen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Hinweisgeber leisten hierbei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen.
Um das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) umzusetzen, hat das Bistum Münster das Hinweisgeberportal eingerichtet.
Dieses Hinweisgeberportal ermöglicht Ihnen Hinweise und Verstöße - auch anonym - zu melden. Das Programm generiert automatisch für Sie ein anonymes Postfach und stellt Ihnen die Zugangsdaten einmalig zur Verfügung, so dass Sie sich über den Stand der Bearbeitung selbständig informieren bzw. mit der Ombudsperson kommunizieren oder Unterlagen hochladen können. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Anonymität aufheben und Ihre persönlichen Daten angeben.
Alle Hinweise werden sorgfältig von der Ombudsperson überprüft und vertraulich behandelt.
Meldungen zu Rechtsverstößen und Fehlverhalten gemäß HinSchG sind durch Mitarbeitende, Ehrenamtliche und auch Außenstehende möglich. Sie können dazu beitragen, Schäden zu vermeiden.
Melden Sie einen Verdacht von Straftaten oder Regelverstößen!
Achtung: Dieses System darf nicht dazu missbraucht werden, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben.

Hier geht direkt es zum anonymen Hinweisgeberportal.
Oder nutzen Sie die anderen Kontaktmöglichkeiten:
Postadresse:
Ombudsstelle Bistum Münster
Postfach 15 03
48004 Münster
Telefon:
0251 495-6644